Veloget.ch Vereinsstatuten Verein «VELOGET»

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen „VELOGET“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Bachstrasse 5, 8633 Wolfhausen.

Art. 2 Zweck

Veloget.ch ist ein Internetportal, das sich an Alltags-, Freizeit- und Sportradfahrer richtet. VELOGET wird in Form eines Vereins betrieben, dessen Hauptziel es ist, Informationen und Dienstleistungen rund um das Fahrradfahren bereitzustellen. Ziel insbesondere ist es der Sicherheit beim Velofahren sowie der Erfolgsrate von gestohlenen Fährrädern in der Schweiz wieder zu finden, für alle Vereinsmitglieder zu erhöhen. Dabei sollen kostengünstige QR-Kleber helfen.

Die Ergebnisse der Marketingaktivitäten, wie beispielsweise Rabatte und Sonderangebote bei Veranstaltungen, Dienstleistungen und Einkäufen, werden an aktive und freie Mitglieder weitergegeben. Jedes Vereinsmitglied erhält einen elektronischen Mitgliedsausweis, der als Nachweis für den Erhalt dieser Vergünstigungen dient.


II. Mitgliedschaft

Art. 3 Kategorien

Der Verein „VELOGET“ kennt die folgenden Mitgliedschaften:

  1. Aktivmitglieder ohne Administrationsaufgaben (Mitglieder mit Stimmrecht)
  2. Aktivmitglieder mit Administrationsaufgaben (Mitglieder mit Stimmrecht)
  3. Freimitglieder (Mitglieder ohne Stimmrecht)

 

Art. 4 Aktivmitglieder ohne Administrationsaufgaben (Mitglieder mit Stimmrecht)

Jede natürliche oder juristische Person, die ein Interesse daran hat, den Verein VELOGET finanziell zu unterstützen kann Mitglied mit Stimmrecht werden. Sie üben kein Amt innerhalb des Vereins aus.

Art. 5 Aktivmitglieder mit Administrationsaufgaben (Mitglieder mit Stimmrecht)

Jede natürliche oder juristische Person, die ein Interesse daran hat beim Verein VELOLGET aktiv an der Verwaltung und Mitgestaltung des Vereins teilzunehmen, kann Mitglied mit Stimmrecht werden. Diese Mitglieder führen ein Amt aus (bspw. Präsident oder Kassier)

Art. 6 Freimitglieder (Mitglieder ohne Stimmrecht) 

Jede natürliche oder juristische Person kann Freimitglied ohne Stimmrecht werden, wenn sie die von VELOGET angebotenen Dienstleistungen kostenlos nutzen möchte, aber keine aktive Ausübung der Mitverwaltungs- und Mitwirkungsrechte im Verein anstrebt.

Artikel 7 – Mitgliedschaft

  1. a) Aktivmitlgied
    Um Aktivmitglied mit Stimmrecht zu werden, ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Präsidenten oder die Präsidentin zu richten. Die Entscheidung über die Aufnahme in den Verein trifft der Vorstand. Die Aufnahme erfolgt erst nach dem Vorstandsbeschluss und der Einzahlung des Mitgliedsbeitrags. Die Mitgliedschaft verpflichtet zu keinen weiteren Verpflichtungen außer der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags.

    b) Freimitglied
    Freimitglieder ohne Stimmrecht können sich für die Mitgliedschaft anmelden, indem sie sich für die vom Verein angebotenen Dienstleistungen auf veloget.ch registrieren.

Artikel 8 – Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • für natürliche Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • für juristische Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

 

Artikel 9- Austritt und Ausschluss

Ein Mitglied kann jederzeit schriftlich aus dem Verein austreten. Für Aktivmitglieder erlischt die Mitgliedschaft, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt wird. Ein Mitglied kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden, und der Vorstand trifft die Entscheidung über den Ausschluss.


III. Organisation

Artikel 10 – Vereinsorgane

Die Organe des Vereins umfassen: a) die Vereinsversammlung b) den Vorstand c) die Rechnungsrevisoren

Artikel 11 – Die Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das höchste Organ des Vereins und findet einmal im Jahr im ersten Quartal statt. Die Aktivmitglieder werden einen Monat im Voraus schriftlich zur Vereinsversammlung eingeladen, zusammen mit einer Tagesordnung. Die Aufgaben der Vereinsversammlung umfassen die Wahl oder Abwahl des Vorstands und der Rechnungsrevisoren, die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichts, die Genehmigung des Jahresbudgets und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge. Jedes Aktivmitglied hat eine Stimme, und Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Freimitglieder haben kein Stimmrecht.

Artikel 12 – Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich dem Präsidenten oder der Präsidentin und dem Kassier oder der Kassiererin. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und führt die laufenden Geschäfte.

Artikel 13 – Die Revisoren

Die Mitgliederversammlung wählt jährlich einen Rechnungsrevisor oder eine Rechnungsrevisorin, der bzw. die die Buchführung überprüft.


IV. Unterschriftenberechtigung

Artikel 14 – Unterschrift

Die Verpflichtungen des Vereins werden durch die Einzelunterschrift des Präsidenten oder der Präsidentin eingegangen.


V. Finanzen

Artikel 15 – Finanzmittel

Um den Vereinszweck zu fördern, strebt der Verein an, Beiträge von seinen Mitgliedern zu erhalten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Aktiv- und Gönnermitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Zum Zeitpunkt der Vereinsgründung gelten folgende Beiträge:

  • Beitrag für Aktivmitglieder: CHF 100 pro Jahr
  • Beitrag für Freimitglieder: CHF 0

 

Artikel 16 – Haftung

Die Schulden des Vereins werden nur aus dem Vereinsvermögen beglichen, und die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


VI. Änderung der Statuten

Artikel 17 – Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können auf Antrag und mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf einer Vereinsversammlung geändert werden.


VII. Schlussbestimmungen

Artikel 18 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann auf Antrag und mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf einer Vereinsversammlung beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins entscheiden die Aktivmitglieder über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Artikel 19 – Inkrafttreten

Diese Statuten wurden bei der Gründungsversammlung am 3. Januar 2024 angenommen und traten an diesem Datum in Kraft. Der Verein wird nicht im Handelsregister eingetragen